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15.000 Unternehmen in Deutschland müssen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent machen.

Die CSRD, am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, löst die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ab. Ziel der CSRD ist es, die Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken verbindlicher, transparenter und vergleichbarer zu machen. Dies bedeutet, dass die Anforderungen an die Unternehmen, die über ihre Umweltauswirkungen und sozialen Belange berichten müssen, deutlich steigen.


Schrittweise Umsetzung: Wer ist betroffen?

Die CSRD wird schrittweise eingeführt. Seit 2024 sind zunächst die bereits von der NFRD erfassten Unternehmen betroffen. Ab 2025 wird der Kreis um zusätzliche große Unternehmen erweitert, und ab 2026 werden auch börsennotierte KMU sowie kleine Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen einbezogen. Am Ende der Implementierungsphase müssen alle großen Unternehmen*, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, eine Nachhaltigkeitserklärung abgeben: mehr als 250 Mitarbeiter:innen, eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. Euro.


Was ist neu in der CSRD?

Doppelte Wesentlichkeit

Ein Kernstück der CSRD ist das Konzept der „Double Materiality“. Dies bedeutet, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft darstellen müssen (Inside-out Perspektive), als auch wie ökologische oder soziale Themen ihre wirtschaftliche Lage beeinflussen können (Outside-in Perspektive).

Vereinheitlichtes Reporting

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vereinheitlichung der Berichterstattung. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen sicherstellen, dass die Berichte der Unternehmen vergleichbarer werden.

Externe Prüfung

Zusätzlich wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil der regulären Geschäftsberichtsprüfung. Zunächst ist eine Prüfung der Berichterstattung auf Plausibilität der Informationen ausreichend (limited assurance).


Warum frühzeitige Vorbereitung entscheidend ist

Wie genau sich Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die neue Gesetzgebung verändern wird, wird die Umsetzung in der Praxis zeigen. Klar ist: Das Reporting nicht-finanzieller Daten wird für immer mehr Unternehmen wichtig werden. Neben den unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen gilt das auch für viele KMU, da auch sie über ihre Lieferketten mit Fragen zu ihrer Nachhaltigkeit konfrontiert werden. Je früher Unternehmen damit beginnen, die erforderlichen Strukturen aufzubauen und die für sie wesentlichen Themen zu identifizieren, desto besser.


Autor: Willi Cornel, Experte für ESG und Reporting

* Kleinere börsennotierte Unternehmen müssen dies ebenfalls tun.